Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GIATA – Gesellschaft zur Entwicklung und Vermarktung interaktiver Tourismusanwendungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer.
Hauptsitz: Schlesische Str. 26, 10997 Berlin, Germany
Gerichtsstand: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 203762 B
§ 1 Allgemeines
Die GIATA GmbH als Lizenzgeberin betreibt Datenbanksysteme für die Touristikbranche, welche digitalisierte Daten und Datensammlungen sowie multimedialen Content und Content-Management-Systeme zur Nutzung über das Internet oder andere Netzwerke bereitstellen. Kern der Angebotspalette ist der GIATA Hotel Guide mit folgenden Komponenten:
• Hotelbeschreibungen in Form von Hotelbildern und Hoteltexten
• Klimadaten, Landkarten
• weitere reiserelevante Informationen
• Panoramabilder, Videos und sonstiger Rich Media Content
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der GIATA GmbH bereits abgeschlossenen Standardlizenzverträge sowie für zukünftige Vertragsschlüsse. Inhaltlich entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Die nachstehenden AGB können durch die GIATA GmbH geändert werden. Die Änderungen werden einen Monat ab Bekanntgabe wirksam.
§ 2 Vertragsschluss / Rechtseinräumungen / Vorbehalte der Lizenzgeberin
a. Angebote sind stets freibleibend, Preis– und Leistungsänderungen bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.
b. Der Vertrag mit dem Kunden kommt in der Regel erst zustande, nachdem GIATA die verbindliche Bestellung des Kunden schriftlich oder per Fax bestätigt hat. Bestellungen und Abschlüsse können auch ausschließlich mittels elektronischer Medien getätigt werden.
c. Grundlage des Vertrages ist in der Regel ein vom Kunden ausgefüllter und unterzeichneter sowie von der Lizenzgeberin inhaltlich bestätigter, unterschriebener Bestellschein, der den Leistungsumfang sowie die Vergütung im Einzelnen enthält. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
d. Der Kunde erhält von der GIATA GmbH eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der GIATA–Produkte. Die GIATA GmbH behält sich alle nicht ausdrücklich übertragenen Verwertungsrechte vor. Die Lizenzgeberin ist zu Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsdauer / Kündigung
a. Die Lizenz wird in der Regel für unbestimmte Zeit erteilt, die Kündigung hat schriftlich unter Wahrung einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende zu erfolgen.
b. Die GIATA GmbH kann nach ausdrücklicher Erklärung die Leistung verweigern, etwa den Datenbankzugriff sperren, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, zum Beispiel mit der Zahlung in erheblichen Verzug gerät oder aber Mitwirkungs- und Informationspflichten verletzt.
§ 4 Preise und Zahlungsweise
Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste. Änderungen sind auch nach Vertragsschluss zulässig, wenn dies durch nachteilige Änderungen der Kostenbelastung der Lizenzgeberin erforderlich ist (etwa bei unvorhersehbar hohem Trafficvolumen).
Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.
§ 5 Gewährleistung / Haftung
a. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Garantie dafür, dass das gelieferte Produkt in der Hard– und Softwareumgebung des Kunden fehlerlos funktioniert.
b. Die Verantwortlichkeit der Lizenzgeberin endet an der Schnittstelle zwischen Datenbankserver und den allgemeinen Netzen.
c. Die Lizenzgeberin gibt weder direkt noch indirekt Zusicherungen bezüglich der Produkte sowie deren Leistung und Eignung für eine bestimmte Verwendung ab.
d. Die Lizenzgeberin haftet nicht für Schäden wegen entgangener Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige finanzielle Verluste, die sich daraus ergeben, dass das Produkt für Recherchen/Buchungen benutzt wurde oder nicht benutzt werden konnte. Ersatzansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden der Lizenzgeberin. Sie sind im Einzelfall auf 1000,– EUR/Schadensereignis beschränkt.
e. Bei Auftreten von Sach– oder sonstigen Mängeln gelten nachstehende Bestimmungen:
Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel durch maschinell erzeugte Datenausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform zu melden. Der Kunde hat die Lizenzgeberin, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Lizenzgeberin hat Sach– oder vergleichbare Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Im Falle unverzüglicher erfolgreicher Mängelbeseitigung sind Ansprüche auf Wandelung oder Minderung ausgeschlossen. GIATA ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung/Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in Textform angezeigt werden. Die Lizenzgeberin haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten.
f. Die Lizenzgeberin ist auf die Zulieferung von Datenbeständen von Drittanbietern – primär Reiseveranstaltern – angewiesen. Lizenzverträge stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass sie nur insoweit Gültigkeit haben, als GIATA selbst Rechtsinhaberin ist oder aber verfügungsbefugt. Die Rechtsmängelgewährleistung wird ausgeschlossen, soweit die Lizenzgeberin nicht ein grobes Verschulden trifft.
§ 6 Pflichten des Kunden, untersagte Handlungen
Der Kunde ist verpflichtet die Daten und Datensammlungen sachgerecht zu nutzen, insbesondere durch Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden, Verpflichtung zur Geheimhaltung von Kennung und Passwort, Nutzung unter Erhaltung der Werkintegrität. Änderungen an den gelieferten Daten und Systemen sind, soweit entstellend, umformend oder umgestaltend, zu unterlassen.
Die Lizenzgeberin wird die erforderlichen Systeme bereitstellen, welche die eingespeisten Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Darüber hinaus ist der Kunde für die Datensicherheit selbst verantwortlich. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass seine Nutzerdaten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, den Zugriff sperren zu lassen. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern das Haftungsrisiko. Dies betrifft insbesondere Ansprüche Dritter aus dem Reisevertragsrecht oder nach dem Kunsturhebergesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, die Verwendung von Daten aus GIATA-Produkten in anderen Anwendungen anzuzeigen, etwa im Rahmen von Affiliate-Programmen oder der Verknüpfung mit anderen Datenbanken. Dies ist in der Regel zustimmungsbedürftig. Dem Kunden ist es ohne schriftliche Zustimmung von GIATA untersagt, Teile der GIATA-Datenbank, einschließlich der GIATA-Codes, systematisch zu nutzen, um die GIATA-Datenbank in einer Weise auszuwerten, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, insbesondere um die GIATA-Daten zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und des Suchmaschinenmarketings (SEM) einzusetzen. Auf Seiten, auf denen der GIATA-Content eingebunden wird, muss eine Suchmaschinen-Indizierung somit über geeignete Mittel (robots.txt, Meta-Tags etc.) ausgeschlossen werden.
Stellt der Kunde unter Verwendung von GIATA-Systemen eigene Datenbestände zur Verfügung ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Die GIATA GmbH kann in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung übernehmen, es sei denn, es liegen offenkundige Verstöße vor.
Sofern die Bestimmung der Vergütung von Angaben des Kunden abhängig ist, hat dieser vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zu liefern und dies zu versichern. Die GIATA GmbH behält sich vor, im Falle von Unstimmigkeiten eine Pauschalgebühr festzusetzen oder aber durch Dritte festsetzen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Definition der Lizenzgebühren aufgrund von Seitenzugriffen oder aber vom Kunden (online) durchgeführter Buchungen.
§ 7 Datenschutz / Geheimhaltung
Auf die Bestimmungen des BDSG wird verwiesen. Es wird gem. § 33 BDSG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Lizenzgeberin vorbehält, die für die Vertragsdurchführung relevanten Kundendaten zu speichern. Diese werden als Beweismittel zwischen den Parteien ausdrücklich zugelassen. Die Verwendung für statistische Auswertungen, Marktanalysen usf. ist gestattet. Die GIATA GmbH wird alle Vorkehrungen treffen, um die Anonymität der Datenbestände zu gewährleisten.
§ 8 Anwendbares Recht
Die mit der Lizenzgeberin geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB gelten ab dem 09.05.2007, alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten außer Kraft.